KI in Schweizer Unternehmen: Wer übernimmt die Verantwortung?
In den meisten Schweizer Unternehmen wird heute mit künstlicher Intelligenz gearbeitet. In den wenigsten ist geklärt, wer dafür geradesteht, wenn dabei etwas schiefgeht. Diese Lücke ist kein technisches Problem. Sie ist eine Führungsfrage, und sie schliesst sich nicht von selbst.
Zwei Zahlen, die nicht zusammenpassen
Die Beratungsfirma EY hat im Mai 2026 in der Schweiz 604 Mitarbeitende befragt. 89 Prozent von ihnen nutzen bei der Arbeit KI. Gut die Hälfte der Unternehmen setzt sie gezielt in einem oder mehreren Bereichen ein, knapp ein Drittel testet noch. Ein vollständiges Verbot gibt es in 3 Prozent der Firmen.
Anders gesagt: Die Technologie ist da. Auch dort, wo sie nie beschlossen wurde.
Die zweite Zahl stammt von PwC, aus einer Befragung von Unternehmen zum Thema Vertrauen und Technologie. Von den befragten Schweizer Firmen hat rund eine von zehn im ganzen Unternehmen festgelegt, wie mit KI umzugehen ist. Ein weiteres Drittel hat das für einzelne Bereiche getan. Jedes fünfte Unternehmen hat dazu keinerlei Pläne.
Neun von zehn Mitarbeitenden arbeiten damit. Ein Unternehmen von zehn hat geregelt, wie. Dazwischen liegt der Raum, in dem Schaden entsteht.
Warum das nicht die IT lösen kann
An dieser Stelle wandert das Thema meist zur Informatik. Das ist nachvollziehbar und hilft Ihnen im Ernstfall nicht.
Das Schweizer Aktienrecht gibt dem Verwaltungsrat drei Aufgaben, die er nicht abgeben darf: das Unternehmen führen, festlegen wie es organisiert ist, und die Geschäftsleitung beaufsichtigen. Wer eine Technologie einsetzt, die Kundenkommunikation, Personalauswahl, Preise oder Qualitätsurteile beeinflusst, berührt alle drei Punkte.
Die Arbeit dürfen Sie delegieren. Die Frage, ob überhaupt jemand zuständig ist, nicht.
Und wenn daraus ein Schaden entsteht, haften die Mitglieder des Verwaltungsrats persönlich. Nicht die Firma. Entscheidend ist dabei selten das schlechte Ergebnis. Entscheidend ist, ob man belegen kann, dass die Sache sorgfältig geregelt wurde.
Dazu kommt eine Regel, die heute schon gilt. Das Datenschutzgesetz verlangt: Wenn eine Entscheidung ausschliesslich von einem Computer getroffen wird und für die betroffene Person spürbare Folgen hat, muss man sie darüber informieren. Und die Person darf verlangen, dass ein Mensch die Entscheidung nochmals anschaut. Wer Bewerbungen automatisch vorsortieren lässt, ist mitten in diesem Bereich.
Der Bericht, den es nicht gibt
Die aufschlussreichste Zahl kommt aus einer Befragung von 391 Verwaltungsratsmitgliedern, durchgeführt von der Vereinigung swissVR gemeinsam mit Deloitte und der Hochschule Luzern.
Drei Viertel der Befragten erhalten von ihrer Geschäftsleitung selten oder gar nie einen regelmässigen Bericht darüber, wie KI im eigenen Unternehmen eingesetzt wird.
Gleichzeitig nannten 60 Prozent falsche oder verzerrte Ergebnisse als grösste Gefahr. Und nur 17 Prozent der Unternehmen lassen alles, was die KI produziert, vorher von einem Menschen anschauen.
Ein Gremium, das ein Risiko als sein grösstes bezeichnet und dazu keinen Bericht verlangt, beaufsichtigt nichts. Es hofft.
Der Einwand, den wir ernst nehmen
Die naheliegende Antwort lautet: Dann holen wir jemanden mit KI-Wissen in den Verwaltungsrat. Die Autoren der erwähnten Studie empfehlen genau das.
Wir sehen es anders. Und wir sagen das als Unternehmen, das an einer solchen Besetzung verdienen würde.
Eine einzelne Fachperson in einem Gremium von fünf bis sieben Leuten löst das Problem selten. Meist passiert Folgendes. Erstens: Das Thema wandert zu ihr, statt Sache aller zu bleiben. Zweitens: Die übrigen Mitglieder beurteilen ihre Vorschläge nicht mehr, weil ihnen dafür die Grundlage fehlt. Drittens: Fachwissen beantwortet die eigentliche Frage gar nicht. Wie viel Risiko ein Unternehmen eingehen will, ist keine technische Frage. Das ist ein Entscheid der Eigentümer.
Eine gezielte Besetzung ist richtig, wenn das Geschäftsmodell selbst auf Daten beruht oder wenn das Gremium ohnehin erneuert wird. Sie ist falsch, wenn sie das Wissen aller ersetzen soll. In den meisten Fällen bringen zwei Schulungshalbtage für den gesamten Verwaltungsrat und ein fester Berichtsrhythmus mehr als ein zusätzlicher Sitz.
Sechs Entscheide, die Klarheit schaffen
Wer diese sechs Zeilen mit Namen und Terminen füllt, ist weiter als nach jeder Grundsatzdiskussion über die Zukunft der Arbeit.
| Frage | Wer entscheidet | Warum |
|---|---|---|
| Wo setzen wir KI bewusst ein? | Verwaltungsrat | Das gehört zur Führung des Unternehmens |
| Wie viel Risiko gehen wir dabei ein? | Verwaltungsrat | Ohne Vorgabe entscheidet das die Geschäftsleitung nebenbei mit |
| Welche Daten dürfen das Haus verlassen? | Verwaltungsrat gibt den Rahmen, Geschäftsleitung setzt um | Es geht um Geschäftsgeheimnisse und Kundendaten, nicht um Software |
| Welche Programme setzen wir ein? | Geschäftsleitung und Fachstelle | Reine Umsetzung, klar delegierbar |
| Wer schaut KI-Ergebnisse an, bevor sie verwendet werden? | Geschäftsleitung legt fest, Verwaltungsrat verlangt den Nachweis | Der Blick eines Menschen ist das wirksamste Mittel gegen Fehler |
| Was wird dem Verwaltungsrat wann berichtet? | Verwaltungsrat bestellt, Geschäftsleitung liefert | Ohne Bericht keine Aufsicht |
Neue Regeln kommen, aber nicht bald
Die Schweiz verzichtet auf ein eigenes KI-Gesetz nach europäischem Vorbild. Der Bundesrat hat sich für einen Weg über die bestehenden Gesetze entschieden. Bis Ende 2026 soll ein erster Entwurf vorliegen, der zeigt, welche Anpassungen nötig sind. Themen sind unter anderem Transparenz, Datenschutz, Gleichbehandlung und Aufsicht.
Warten Sie nicht darauf. Von einem Entwurf bis zum geltenden Gesetz vergehen Jahre. Die Verantwortung nach heutigem Recht gilt jetzt.
Fünf Anzeichen, dass niemand zuständig ist
- Niemand kann in zwei Sätzen sagen, wo im Unternehmen heute KI eingesetzt wird.
- Es gibt eine interne Regelung, aber niemand berichtet, ob sie eingehalten wird.
- Das Thema kommt im Verwaltungsrat nur vor, wenn ein Projekt bewilligt werden soll.
- KI beeinflusst den Kundenkontakt oder die Personalauswahl, ohne dass geklärt ist, wer für die Ergebnisse geradesteht.
- Es wurde nie ausgesprochen, wie viel Risiko das Unternehmen dabei eingehen will.
Trifft mehr als ein Punkt zu, liegt die Verantwortung derzeit bei niemandem.
Die Frage für die nächste Sitzung
Setzen Sie eine Frage auf die Traktandenliste, die sich nicht vertagen lässt:
Wo setzen wir heute KI ein, wer steht für die Ergebnisse gerade, und wie erfahren wir davon?
Datum und Name gehören ins Protokoll. Alles andere ist eine Absichtserklärung.